Satzung AK 50 / AK 65

 

Wettspielbedingungen der AK 50 und AK 65

(Stand 26.02.2023)

1  Aufbau, Struktur, Einteilung

Die Golf Seniorenliga Nord AK50/65 wurde im Jahr 2010 gegründet und besteht aus mehreren Ebenen. 
Es wird in Gruppen zu je 4/5/6/7 Mannschaften mit je 6 Spielern gespielt, 6 Einzel-Lochspiele ohne Vorgabe. Die Spiele finden an einem Tag auf einem Platz statt und enden mit einem gemeinschaftlichen Essen im gastgebenden Club. Daher wäre es wünschenswert, wenn der Club gestattet im Kanonenstart oder von zwei Tees (1 und 10) zu starten Jede Mannschaft spielt gegen jede andere in der Gruppe an 3/4/5/7 Spieltagen. Aus den Spielergebnissen ergibt sich eine Tabelle innerhalb der Gruppe, die über den Auf- und Abstieg gemäß 6.2 in der Seniorenliga entscheidet.
Die Einteilung der bis zum 31.10. eines jeden Jahres gemeldeten Mannschaften erfolgt nach regionaler Zuordnung. Mannschaften, die in der laufenden Saison bereits gemeldet sind, werden automatisch für die nächste Saison als gemeldet übernommen, sofern sie sich nicht bis zum 31.10. des laufenden Jahres vom Spielbetrieb abmelden.

2  Teilnahmeberechtigung

  1. Niedersächsische Clubs und Clubs angrenzender Landesverbände, die dem DGV angeschlossen sind.
  2. Clubs, die über eine eigene Golfanlage von mindestens 9 Löchern verfügen.
  3. Clubs, die einmal im Jahr pro gemeldete Mannschaft ihren Golfplatz greenfeefrei für die Gruppenspiele zur Verfügung stellen.
  4. Gastmannschaften nach Rücksprache mit dem Ligaleiter
  5. Neue Mannschaften werden vom Ligaleiter nach Spielstärke eingruppiert.

3  Mannschaftszusammensetzung, -aufstellung und -meldung

  1. 6 Spieler ab dem 50. Lebensjahr/ 65. Lebensjahr bilden eine Mannschaft. (Jahrgang = Kalenderjahr, d.h. der Spieler wird im betreffenden Kalenderjahr 50/65 Jahre alt. Spielberechtigt für die Clubs sind Amateure, sowie pro Mannschaft ein Professional, soweit sie diesem mindestens seit dem 01. Januar des jeweiligen Spieljahres angehören, voll spielberechtigtes Mitglied sind und sie ihn zum 01. Januar des jeweiligen Spieljahres zum Heimatclub erklärt haben. Verstoß gegen die Spielberechtigung: Disqualifikation derMannschaft für den betreffenden Spieltag.
  2. Die Vorgabegrenze beträgt -28.
  3. Für jede Mannschaft wird ein Mannschaftsführer (Kapitän, Captain) bestimmt. Der Captain ist jährlich mit Abgabe der Mannschaftsmeldung oder bei Veränderungen dem Dienstleister/Ligaleiter mit voller Adresse und Kontaktdaten zu benennen. Er ist offizieller Vertreter seines Golfclubs.
  4. Die Aufstellung der Mannschaft erfolgt in der Reihenfolge der Stammvorgaben der Spieler. Die endgültige Meldung muss bis zum Start der ersten Spielpaarung des Spieltages erfolgen. Bei Nichteinhalten der Startzeit gilt: bis 5 min. Verspätung Lochverlust 1.Loch, danach Matchverlust.
  5. Es erfolgt am Spieltag kein Aufrücken innerhalb der Mannschaft, wenn ein Spieler ausfällt. Jedoch wird aufgerückt, wenn ein Spieler vor dem Spieltag ausfällt.
  6. Bei angekündigter Verspätung von Spielern kann die Spielleitung die Reihenfolge der Spielpaarungen ändern.
  7. Setzt ein Club in der AK50/AK65 mehr als eine Mannschaft ein, so müssen -bezogen auf die gleiche Spielrunde- vier in der ersten Mannschaft eingesetzte Spieler eine Vorgabe haben, die gleich oder besser ist als die Vorgabe der besten eingesetzten Spieler der zweiten Mannschaft (gilt analog für alle weiteren Mannschaften). Am Spieltag ist immer die aktuelle Vorgabe des Spielers einzutragen. Der Nachweis des ordnungsgemäßen Einsatzes ist vom Mannschaftsführer am Spieltag anhand des Spielerstammblattes zu führen, wenn nur unter Berücksichtigung der Vorgabenfestschreibung (01.01.des Jahres) der Einsatz regelgerecht war. Bei Verstoß gegen diese Regel werden die Ergebnisse der falsch eingesetzten Spieler beider Mannschaften als verloren gewertet. Im Wiederholungsfalle erfolgt der Abstieg in die untere Ebene. Für Mannschaften der untersten Ebene ist ein möglicher Aufstieg ausgeschlossen. Bei Verstößen gegen die Regel 3.8 können auch nachträglich durch den Ligaleiter die gemeldeten Ergebnisse korrigiert werden.
  8. Ein Spieler darf in der AK50/AK65 pro Spielrunde nur in einer Mannschaft eingesetzt werden, ein Einsatz in einer anderen Liga ist zulässig.
  9. Ein spielfreier Tag zählt für die betroffene Mannschaft als Spielrunde.
  10. Tritt eine Mannschaft an einem Spieltag nicht oder mit weniger als 4 Spielern an, ist sie automatisch abgestiegen. Alle bis dahin abgehaltene Spiele werden mit 0:6 gewertet. Zur Vermeidung dieser Situation kann die nicht spielfähige Mannschaft mit der gegnerischen Mannschaft rechtzeitig vor dem Spiel einen Ersatztermin vereinbaren, der vor dem Termin der nächsten Spielrunde liegen muss. Das Spiel muss auf dem ursprünglich vorgesehenen oder einem neutralen Platz stattfinden. Ein Anspruch auf Greenfeefreiheit besteht nicht. Die letzte Spielrunde muss in jedem Fall gemeinsam gespielt werden.
  11. Am Wochenende des geplanten Captain-Turniers darf kein Ligaspiel ausgerichtet werden.

4  Spielregeln, Spielleitung, Schiedsgericht

  1. Gespielt wird nach den Regeln des DGV und nach den Platzregeln des gastgebenden Clubs. Abweichend davon sind Carts nach vorheriger Genehmigung des gastgebenden Clubs erlaubt. Der gegnerische Mitspieler muss kostenfrei mitgenommen werden. Verzichtet dieser auf eine Mitfahrt, darf ersatzweise kein Clubkamerad des Fahrers mitgenommen werden.
  2. Spielleiter ist der Kapitän des gastgebenden Clubs. Die Spielleitung wird aus den Mannschaftskapitänen der beteiligten Mannschaften gebildet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Spielleiters. Ist dieser selbst betroffen, gibt die Stimme des Ältesten den Ausschlag.
  3. Bei Einsprüchen oder bei strittigen Fragen der Mannschaftswettbewerbe, die nicht von der Spielleitung entschieden werden können, ist innerhalb von 5 Werktagen nach Entstehen des Vorfalls das Schiedsgericht der Seniorenliga zu informieren. Es ist in letzter Instanz zuständig.

5  Austragungsmodus

  1. Der Wettbewerb beginnt Samstags gegen 9.00 Uhr mit einem gemeinsamen Frühstück, Spielbeginn 10.00 Uhr (abweichend hiervon kann in jeder Gruppe einvernehmlich der Spieltag und der Beginn geändert werden). Spielform: Lochspiel mit Bruttowertung über 18 Loch. Es ist wichtig, die Gruppen möglichst zusammen starten zu lassen, damit auch das Essen gemeinsam eingenommen werden kann. (Wünschenswert wäre Kanonenstart oder Parallelstart von zwei Tees (1 u 10); die Entscheidung liegt beim ausrichtenden Club.
  2. Der Abschlag aller Spieler erfolgt von "Gelb".
  3. Sind in einer Gruppe nur 5 Mannschaften gemeldet, hat eine Mannschaft immer spielfrei. Zur Vermeidung dieser „Spielfreiheit“ kann eine Zusatzmannschaft gebildet werden, die gegen die spielfreie Mannschaft antritt. Für die Tabelle sind die Ergebnisse der spielfreien Mannschaft nicht relevant und werden im Ergebnisblatt nicht aufgeführt.
  4. Die Spielpaarungen und Mannschaftsreihenfolge ergibt sich aus der Reihenfolge der Gastgeber-Clubs (1. Gastgeber = Mannschaft 1, 2. Gastgeber = Mannschaft 2, etc.)

Die Spielpaarungen ergeben sich gemäß nachfolgender Tabelle: 

  4 Mannschaften 4 Mannschaften 5 Mannschaften 6 Mannschaften 7 Mannschaften
  3 Spieltage 4 Spieltage 5 Spieltage 5 Spieltage 7 Spieltage
1. Spieltag 1.-2., 3.-4. 1. - 2./3./4. 1.-2., 3.-4.  1.-2., 3.-4., 5.-6. 1.-2., 3.-5., 4.-6.
2. Spieltag 2.-3., 1.-4  2. - 3./4./1. 2.-3., 1.-5.  2.-4., 1.-5., 3.-6. 2.-3., 1.-4., 5.-7.
3. Spieltag 3.-1., 2.-4 3. - 4./1./2.

3.-5., 2.-4. 

3.-1., 2.-5., 4.-6. 3.-4., 2.-7., 1.-6.
4. Spieltag   4. - 1./2./3. 4.-1., 2.-5.  4.-5., 1.-6., 2.-3. 4.-5., 2.-6., 7.-3.
5. Spieltag     5.-4., 1.-3.  5.-3., 1.-4., 2.-6. 5.-6., 7.-4., 1.-3.
6. Spieltag         6.-7., 2.-4., 1.-5.
7. Spieltag         7.-1., 6.-3., 5.-2.
  1. Die Spiele im direkten Vergleich enden spätestens am 18. Loch und werden mit 1:0, 0:1 oder 1/2:1/2 gewertet (Spiele-Wertung, die Höhe des Lochspielergebnis hat keinen Einfluss). Die addierten Spiele ergeben das Mannschaftsergebnis.
    Es werden gezählt: Sieg 2:0, Unentschieden 1:1, Niederlage 0:2 Punkte.
  2. Die Tabelle der Gruppe wird nach 1. Punktewertung und 2. Spielewertung erstellt. Besteht am Ende der Saison Punkte- und Spielegleichheit, entscheidet das Ergebnis des direkten Vergleichs. Gilt nur für Platz 1: Sollte das Ergebnis weiterhin gleich sein, ist auf neutralem Platz (in der Regel auf dem Platz der Mannschaft, die kein Heimrecht hatte, es sei denn, sie ist selbst betroffen) ein Aufstiegsspiel auszutragen. Endet dieses Spiel unentschieden, entscheidet das Los. Die beiden Kapitäne vereinbaren einvernehmlich ein Losverfahren.

6  Meisterschaft, Auf- und Abstieg

  1. Meisterschaft

Gibt es in der ersten Liga 2 Gruppen, so tragen die beiden Gruppenersten ein Meisterschaftsspiel aus, ansonsten ist der Sieger der Gruppe automatisch Meister der Altersklasse. Termin und neutralen Austragungsort des Entscheidungsspiels vereinbaren die beiden Mannschaftskapitäne.

  1. Auf- und Abstieg
    1. Liga: Gibt es in der 1. Liga zwei Gruppen, steigen aus jeder Gruppe die beiden Letztplatzierten ab.
    2. Liga: Die beiden Erstplatzierten und Zeitplatzierten steigen in die Liga 1 auf. Die 2 beiden Letztplatzierten steigen in die Liga 3 ab.
    3. Liga: die besten 4 Mannschaften steigen in die Liga 2 auf.
    4. Der Ligaleiter kann auf begründeten Antrag einer Mannschaft abweichen.

7  Externer Dienstleister, Ligaleiter, Nenngeld, HV

  1. Die Mannschaftsführer der Golfclubs bestimmen für die Koordination und mannschaftsübergreifenden Tätigkeiten des Ligabetriebs einen externen Dienstleister/Ligaleiter. Jeder Golfclub entrichtet an den Ligaleiter für die Erfüllung seiner Aufgaben ein Nenngeld.
  2. Das Nenngeld beträgt 60,00 € pro Mannschaft und Jahr. Dieser Betrag ist mit der Meldung zur Seniorenliga fällig (Stichtag 31.10.). Der Ligaleiter erstellt für jeden Golfclub eine Rechnung. Sie ist von den Golfclubs spätestens zum 31.12. des Jahres (unter Angabe von Rechnungsnummer, Club-Name und Anzahl Mannschaften) zu begleichen. Die Captains der Clubs werden in cc informiert und kümmern sich um Zahlung oder zeigen an, dass sie selbst die Rechnung tragen.
  3. Dienstleister ist zurzeit: Bernd Krämer, die Kontonummer ist auf den Rechnungen vermerkt.
  4. Clubs, die bis zum 31.12. die Nenngelder nicht entrichtet haben, zahlen für jeden Monat Überschreitung 10 € zusätzlich. Bei Verzug von 3 Monaten werden die betroffenen Mannschaften vom Ligabetrieb ausgeschlossen, bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung.
  5. Der Ligaleiter wird für 3 Jahre bestellt. Eine Befristung der gesamten Vertragsdauer besteht nicht (Beginn 10/2022).
  6. Der Ligaleiter führt ein Zentralregister über alle Mannschaftskapitäne und teilt jedem Mannschaftskapitän die Adressdatei seiner Spielgruppe mit.
  7. Der Ligaleiter stellt für die Gruppensieger Preise (Golfbälle) zur Verfügung.
  8. Der Ligaleiter initiiert zum Saisonabschluss ein kostenpflichtiges Captains-Turnier. Der gastgebende Club ist zugleich Ausrichter des Turniers.
  9. Nach Ende der Spielsaison schlägt der Ligaleiter den Mannschaftsführern im November die vorläufige Gruppeneinteilung für die nächste Spielsaison mit einem Vorschlag für die Spieldurchführung vor. Die Mannschaftsführer teilen dem Ligaleiter bis Ende November ggf. Änderungsvorschläge für eine bessere regionale Zuordnung für alle Teilnehmer mit.
  10. Der Ligaleiter vertritt die Interessen der Liga nach innen und außen, pflegt die Internetdateien und die GSN-Webseite.
  11. Der Ligaleiter beruft jedes Jahr im Januar/Februar mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung per E-Mail eine Captainsversammlung (HV) ein.

 

Ständige Tagesordnungspunkte sind:

  • Bestätigung der von Dienstleister vorgeschlagenen Gruppeneinteilung
  • Finale Festlegung der Spieltermine und Spielorte durch die Mannschaftskapitäne, sofern diese nicht bereits im Vorfeld gemeinsam abgestimmt wurden
  • Falls erforderlich: Anpassung der Wettspielordnung
  • Information zum abgelaufenen Spieljahr
  • Behandlung von Anträgen der Mannschaftsführer und des Ligaleiters
  • Verteilung der Ligapreise für die Gruppensieger
  1. Beschlüsse der Mannschaftsführer werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
  2. Jeder Kapitän kann bis zum 31.12. des laufenden Jahres Anträge zur Tagesordnung stellen.
  3. Der Ligaleiter kann in dringenden Fällen auch per E-Mail Abstimmungen durchführen lassen.
  4. Die Kommunikation zwischen Ligaleiter und den Mannschaftsführern erfolgt per Mail. 

8  Kosten der Bewirtung

  1. Für die Bewirtung, die jeder Spieler privat bezahlen muss, werden 30 € pro Spieler und Spieltag fällig (ca. 10 Euro Frühstück und ca. 20 Euro Mittagessen). Der Bewirtungsbetrag ist vor Startbeginn an den Spielleiter zu entrichten. Dieser Betrag ist auch fällig, wenn ein Spieler oder eine ganze Mannschaft ausfällt, sofern der Ausfall nicht 24 Stunden vor Spielbeginn dem Spielleiter zur Kenntnis gebracht wurde.
  2. Der Spielleiter bezahlt die Bewirtungskosten für Frühstück und Essen an die Gastronomie.

 

9  Organisation, Meldung, Ergebnismeldung, Preise

  1. Der gastgebende Club ist Organisator und Veranstalter der Wettspiele. Die Spieler nehmen auf eigenes Risiko und Gefahr an den Wettspielen teil.
  2. Die Meldungen für die Gruppenspiele müssen namentlich mit aktuellen Stammvorgaben und Jahrgang bis zum Mittwochabend der Spielwoche an den ausrichtenden Verein erfolgen. Die Spielpaarungen und der Spielbeginn der Spielpaarungen sind den Mannschaftsführern bis zum Freitag vor dem Spieltag zu melden. Fristen und Termine gelten analog für den Eintrag in die online-Datei (für die Montagsspieltage entsprechend).
  3. Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse ist den Kapitänen der Mannschaften eine von ihnen unterschriebene Ergebnisliste auszuhändigen (WhatsApp-Foto)
  4. Dem Gruppensieger ist vom gastgebenden Verein am letzten Spieltag der Gruppenpreis zu übergeben, der von der Ligaleitung bereitgestellt wird.
  5. Die Ergebnisse sind unverzüglich durch den Spielleiter/Gruppenkoordinator oder den Ligaleiter in die online-Datei zur Veröffentlichung im Internet einzutragen. Diese online-Datei wird bei Feststehen der vereinbarten Spieltermine durch die Ligaleitung veröffentlicht und den Kapitänen zugänglich gemacht.
  6. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass eventuelles Bildmaterial (Captains-Turnier, HV, sonst. Veranstaltungen der GSN) gegebenenfalls mit Namensnennung ohne vorherige Zustimmung veröffentlicht werden kann. Ein Widerspruch muss dem Ligaleiter mitgeteilt werden.

10 Schiedsgericht

Die Kapitänsversammlung wählt parallel zur Wahl des Ligaleiters ein Schiedsgericht. Es besteht aus 4 Kapitänen und dem Ligaleiter. Der Ligaleiter ist Vorsitzender des Schiedsgerichts. Mitglieder sind zurzeit:

  • Captain Thomas Semrau (Club zur Vahr) AK 50
  • Captain Edgar Schumacher (Gut Brettberg Lohne) AK 65
  • Captain Uwe de Vries (GC Oldenburger Land) AK 70
  • Eckard Seeling (Euregio Bad Bentheim) AK 70

 

 

Bernd Krämer

Ligaleiter